Impressum
Limmat Ingenieure Haxhaj
Einzelunternehmen
Inhaber: Ilirian Haxhaj
Holzmattstrasse 5
8953 Dietikon
Schweiz
UID: CHE-264.730.160
Handelsregisternummer: CH-020.1.107.502-7
Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich
Telefon: +41 79 837 55 69
E-Mail: info@limmat-ingenieure.ch
Haftung für Inhalte
Die Inhalte dieser Website werden mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt. Limmat Ingenieure Haxhaj übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte der Website stellen keine verbindliche technische Beratung oder Planung dar. Verbindlich sind ausschliesslich individuell vereinbarte und ausdrücklich freigegebene Leistungen und Dokumente.
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Urheberrecht
Die Inhalte, Berechnungen, Pläne, Grafiken und sonstigen Werke dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe ausserhalb der gesetzlichen Schranken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Limmat Ingenieure Haxhaj.
Datenschutzerklärung
Diese Website erhebt personenbezogene Daten nur, wenn Sie diese aktiv über das Kontaktformular übermitteln (Name, E-Mail-Adresse, optional Firma, Telefonnummer, Projektbeschreibung sowie ein optional hochgeladener Grundriss/Plan).
Beim Absenden des Kontaktformulars werden die eingegebenen Angaben über den externen Formulardienst FormSubmit an info@limmat-ingenieure.ch übermittelt. FormSubmit verarbeitet die Formulardaten technisch für die Zustellung der Anfrage. Sie erhalten zusätzlich automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
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Verantwortlich für die Datenbearbeitung: Limmat Ingenieure Haxhaj, Ilirian Haxhaj, Holzmattstrasse 5, 8953 Dietikon, info@limmat-ingenieure.ch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Limmat Ingenieure Haxhaj, Einzelunternehmen, Inhaber Ilirian Haxhaj, Holzmattstrasse 5, 8953 Dietikon (nachfolgend «Limmat Ingenieure Haxhaj» oder «Auftragnehmer»)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Ingenieur- und Planungsleistungen, die Limmat Ingenieure Haxhaj im Bereich Gebäudetechnik, Heizung, Kälte und Energie gegenüber Kundinnen und Kunden erbringt. Sie gelten für Privatkunden, Installationsbetriebe, Architekturbüros und Planungsbüros gleichermassen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Limmat Ingenieure Haxhaj diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Limmat Ingenieure Haxhaj sind freibleibend und stellen keine verbindliche Zusage dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung einer Offerte oder durch eine eindeutige Auftragserteilung des Kunden zustande. Mündliche Zusagen oder Absichtserklärungen vor Vertragsabschluss sind nicht bindend. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form.
3. Leistungsumfang
Die konkret zu erbringenden Leistungen richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Leistungen können unter anderem Heizlastberechnungen nach SIA 384/2, Kühllastberechnungen, Fussbodenheizungs- und TABS-Auslegungen, Heizungsplanung, Rohrnetzberechnungen, hydraulischen Abgleich sowie technische Konzepte und die Unterstützung von Planungsbüros umfassen.
4. Grundlagen und Unterlagen des Kunden
Der Kunde stellt Limmat Ingenieure Haxhaj sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundrisse, Schnitte, Angaben zur Gebäudehülle, bestehende Anlagenschemata) vollständig und in einer nutzbaren Form zur Verfügung. Limmat Ingenieure Haxhaj ist berechtigt, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen zu verlassen, sofern keine offensichtlichen Widersprüche erkennbar sind. Für Folgen aus unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Unterlagen des Kunden haftet Limmat Ingenieure Haxhaj nicht.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wirkt in dem für die ordnungsgemässe Auftragserfüllung notwendigen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Beantwortung von Rückfragen, Bereitstellung zusätzlicher Angaben und Freigabe von Zwischenständen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und begründen keine Ansprüche gegen Limmat Ingenieure Haxhaj.
6. Termine und Expressleistungen
Vereinbarte Termine und Fristen beginnen erst zu laufen, wenn sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die auf der Website beworbene Bearbeitung innerhalb von 72 Stunden (Express-Berechnung) gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich bestätigt wurde, und setzt vollständige Projektunterlagen im Zeitpunkt der Auftragserteilung voraus. Ohne ausdrückliche Bestätigung besteht kein Anspruch auf eine Bearbeitung innerhalb dieser Frist. Höhere Gewalt, Verzögerungen durch Dritte und mangelnde Mitwirkung des Kunden entlasten Limmat Ingenieure Haxhaj von der Einhaltung vereinbarter Termine.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Offerte. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Limmat Ingenieure Haxhaj berechtigt, Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und weitere Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu sistieren. Auslagen und ausserordentlicher Aufwand, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Zusatzleistungen und Projektänderungen
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, insbesondere nachträgliche Projektänderungen, zusätzliche Berechnungen oder wiederholte Überarbeitungen aufgrund geänderter Vorgaben des Kunden, werden als Zusatzleistungen separat vereinbart und verrechnet. Limmat Ingenieure Haxhaj informiert den Kunden vor Ausführung erkennbarer Zusatzleistungen, soweit dies zeitlich möglich ist.
9. Prüfung, Übergabe und Beanstandung
Die Übergabe der Arbeitsergebnisse erfolgt in digitaler Form, üblicherweise als PDF- und/oder DWG-Dateien. Der Kunde prüft die übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen; andernfalls gelten die Unterlagen als genehmigt. Berechtigte Mängel werden von Limmat Ingenieure Haxhaj innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
10. Haftung
Limmat Ingenieure Haxhaj erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden SIA-Normen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden, auf eigenmächtige Änderungen der Planungsunterlagen durch den Kunden oder Dritte oder auf die fehlerhafte Ausführung durch beauftragte Unternehmer beruhen, haftet Limmat Ingenieure Haxhaj nicht. Eine allfällige Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Ausführung durch Unternehmer und Installateure
Limmat Ingenieure Haxhaj erstellt Berechnungen, Pläne und Konzepte, führt jedoch selbst keine baulichen oder installationstechnischen Ausführungsarbeiten aus. Die Umsetzung vor Ort obliegt den vom Kunden beauftragten Installationsbetrieben und Unternehmern. Für die fach- und normgerechte Ausführung durch Dritte sowie für Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Ausführung übernimmt Limmat Ingenieure Haxhaj keine Verantwortung.
12. Urheber- und Nutzungsrechte an Plänen, Berechnungen, PDF-, DWG-, CAD- und BIM-Dateien
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erstellten Berechnungen, Pläne, Grafiken sowie PDF-, DWG-, CAD- und allfällige BIM-Dateien bleiben geistiges Eigentum von Limmat Ingenieure Haxhaj. Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das jeweilige Projekt, für das die Unterlagen erstellt wurden. Eine Verwendung für andere Projekte, eine gewerbliche Weiterverwertung oder eine Weitergabe an Dritte ausserhalb des Projekts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Limmat Ingenieure Haxhaj.
13. Weitergabe und Veränderung von Planungsunterlagen
Planungsunterlagen dürfen nur unverändert und im Rahmen des vereinbarten Projekts an Dritte (z. B. Installateure, Behörden) weitergegeben werden. Eigenmächtige inhaltliche Änderungen an den Berechnungen oder Plänen durch den Kunden oder Dritte sind nicht zulässig. Werden Unterlagen ohne Zustimmung von Limmat Ingenieure Haxhaj verändert, entfällt jegliche Haftung und Gewährleistung für die veränderten Unterlagen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Limmat Ingenieure Haxhaj behandelt sämtliche im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
15. Unterbruch oder Beendigung eines Auftrags
Beide Parteien können einen Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, im Übrigen unter Einhaltung einer angemessenen Frist, beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilsmässig zu vergüten. Bei einer vom Kunden verursachten Unterbrechung oder Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen und den nachweislich entstandenen Aufwand bestehen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem konkreten Auftrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Limmat Ingenieure Haxhaj in Dietikon.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende gültige Regelung. Diese AGB können durch Limmat Ingenieure Haxhaj angepasst werden; für laufende Aufträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.